Brillenberatung
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist leider nur die Bestimmung der Sehschärfe vorgesehen.
Alles, was darüber hinausgeht, wie z.Bsp. die Beratung über Spezialgläser, Gleitsichtbrillen, Spezialbrillen usw. wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet.
Da diese Beratung aber oft unerlässlich ist, bieten wir Ihnen diese als Wunschleistung an.
- Untersuchung zur Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatz- Brille
- Untersuchung zur Verordnung einer Arbeitsschutzbrille (Erstattung durch den Arbeitgeber, oder die Berufsgenossenschaft)
- Untersuchung zur Verordnung einer Brille für Freizeit und Hobby (z. B. Musizieren, Schießen o.ä.)
Da diese Beratung aber oft unerlässlich ist, bieten wir Ihnen diese als Wunschleistung an!