Augenuntersuchungen bei Kindern/Kleinkindern
Nur jedes 3. sehschwache und nur jedes 10. schielende Kind wird im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erkannt.
Fehlende oder oftmals falsche Behandlung der „Winkelfehlsichtigkeit“, Blicktraining, und die Verwendung von Raster- und Farbbrillen können der Sehentwicklung schaden.
Bei Auffälligkeiten wie Lidveränderungen, Hornhauttrübungen, grauweißlicher Pupille, Augenzittern oder Lichtscheu sollten Kinder dem Augenarzt sofort nach der Geburt vorgestellt werden.
Spätestens mit 1 Jahr empfehlen wir Kindern schielender oder stark fehlsichtiger Eltern eine augenärztliche Kontrolluntersuchung.
Viele Erkrankungen wie z.B. Folgen einer Rötelninfektion, Toxoplasmose, Diabetes und Speichererkrankungen können erst durch eine Augenuntersuchung erkannt werden.
Nach Vollendung des 2. Lebensjahres sollte bei allen Kindern eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden, um das kleinwinkelige Schielen und Brechungsfehler, die für Laien nicht zuerkennen sind, zu diagnostizieren und eine Therapie einzuleiten.
Folgen versäumter Früherkennung können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden.
Nach Vollendung des 2. Lebensjahres sollte bei allen Kindern eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden, um das kleinwinkelige Schielen und Brechungsfehler, die für Laien nicht zuerkennen sind, zu diagnostizieren und eine Therapie einzuleiten.
Folgen versäumter Früherkennung können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden.